Meldung eines Sterbefalls

Angaben zum Verstorbenen
Angaben zum Nutzungsberechtigten
Angaben zu Ort und Art der Bestattung
Sargbestattung
Urnenbestattung
Kühlzelle
Zusammenfassung

Angaben zum Verstorbenen

Daten des Verstorbenen

Angaben zum Nutzungsberechtigten

Daten des Nutzungsberechtigten
Daten des Rechnungsempängers

Angaben zur Beerdigung/ Trauerfeier

Angaben zu Ort und Art der Bestattung

Uhrzeit

*Ortsteile: 14:30 Uhr/ Gundelsheim: 14:00 Uhr
Bei abweichenden Uhrzeiten, bitte um vorherige Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung.

 

 

Bitte Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung.

Bitte Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung.

Uhrzeit

*Ortsteile: 14:30 Uhr/ Gundelsheim: 14:00 Uhr
Bei abweichenden Uhrzeiten, bitte um vorherige Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung.

 

 

Bitte Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung.

Bitte Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung.

Sargbestattung bzw. Urnenbeisetzung in Sarggrab

* bei einem Erwerb einer neuen Grabstätte, bitte um Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung

Bitte wenden Sie sich im Falle des Erwerbs einer Grabstätte an das Friedhofsamt der Stadtverwaltung Gundelsheim:

 

Frau Andrea Walderich

06269 96 23

E-Mail schreiben

 

Frau Anica Steinle

06269 96 21

E-Mail schreiben

Falls bekannt:

Grabart

Im Reihengrab ist nur eine Beisetzung möglich

* nicht auf jedem Friedhof/ Abteilung möglich

Urnenbestattung

* bei einem Erwerb einer neuen Grabstätte, bitte um Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung

Bitte wenden Sie sich im Falle des Erwerbs einer Grabstätte an das Friedhofsamt der Stadtverwaltung Gundelsheim:

 

Frau Andrea Walderich

06269 96 23

E-Mail schreiben

 

Frau Anica Steinle

06269 96 21

E-Mail schreiben

Falls bekannt:

Grabart

* Beschriftung der Abdeckplatte Urnenwand max. 6 Zeilen á 12 Zeichen

* Michaelsberg

Es gibt nicht auf jedem Friedhof eine Kühlzelle!

Wir benötigen die erfragten Daten für die Bearbeitung Ihres Antrags. Sie stimmen der
Handbuch für die Erstellung von Onlineformularen mit angeschlossenem Workflow Seite 5
Datenverarbeitung durch das Landratsamt Bodenseekreis zu. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbezwecke genutzt; sie dienen ausschließlich dem genannten Zweck. Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
Sie haben als betroffene Person das Recht, von der Stadtverwaltung Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO
Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

BItte beachten Sie, dass für die Zusendung eine gültige E-Mail-Adresse angegeben werden muss.

Wenden Sie sich bei etwaigen Rückfragen bitte an das Friedhofsamt:

06269 96 - 21 oder 23
Frau Steinle oder Frau Walderich
friedhof@gundelsheim.de
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