Vereinsförderung

Antragsteller und Verein
Art der Förderung
Zusammenfassung und Senden
Anmeldung mit Bürgerkonto/Organisationskonto

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Voraussetzungen

für ein hohes Vertrauensniveau benötigen Sie einen Personalausweis mit freigeschalteter PIN,

Lesegerät, bzw. Smartphone mit NFC

Hinweis:

Ersetzt das Anschreiben per Brief und Unterschrift.

Weiter ohne Anmeldung

Sollten Sie nicht über ein Bürgerkonto verfügen können Sie uns trotzdem alle erforderlichen Daten zur Prüfung übermitteln.

Voraussetzung

gültige Mailadresse

Hinweise

Dieser Kommunikationsweg erfüllt nicht die Schriftformerfordernis.

Die Richtlinie finden Sie auf der Homepage der Stadt Gundelsheim.

Daten des Antragstellers

Tragen Sie die persönlichen Daten der vertretungsberechtigten Person ein.

Daten des Vereins

Bitte wählen Sie aus, welche Förderung beantragt werden soll:

Jugendförderung und vereinseigene Gebäude, Anlagen und Räume

Jugendförderung

- Bezuschussung gilt nur für Mitglieder, die in Gundelsheim wohnhaft sind

- Als Nachweis gilt eine entsprechende Mitgliederliste mit Namen, Geburtsdatum und Adresse

- Jede Person darf pro Verein nur einmal angegeben werden, unabhängig davon in wievielen Abteilungen diese tätig ist

Erlaubte Dateiformate: PDF, PNG oder JPG

Bezuschussung vereinseigener Gebäude, Anlagen und Räume

Investitionsförderung

z.B. Kostenberechnung, Angebote, Baupläne, Baubeschriebung, Finanzierungsnachweis, usw.

captcha

Wir benötigen die erfragten Daten für die Bearbeitung Ihres Antrags. Sie stimmen der
Handbuch für die Erstellung von Onlineformularen mit angeschlossenem Workflow Seite 5
Datenverarbeitung durch das Landratsamt Bodenseekreis zu. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbezwecke genutzt; sie dienen ausschließlich dem genannten Zweck. Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
Sie haben als betroffene Person das Recht, von der Stadtverwaltung Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO
Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

Bitte beachten Sie, dass für die Zusendung eine gültige E-Mail-Adresse angegeben werden muss.

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